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29. März 2024

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Die gefährlichen Schnäppchen

Die gefährlichen Schnäppchen© pexels/Tim Douglas

Rabattaktionen wie Black Friday & Co. locken mit vorgeblichen Ermäßigungen. Hinter attraktiven Angeboten verbergen sich aber oft Fallen. Internet Ombudsstelle benennt Gefahren und wichtige Maßnahmen beim Online-Shopping.

(red/mich) Der Countdown mit Ankündigungen und Angeboten läuft seit Wochen, nun sind Rabattaktionen wie sogenannte Black Weeks gestartet und dazu gehören auch gesondert ausgerufene Höhepunkte wie Black Friday oder Cyber Monday. Zu derartigen Schnäppchen-Anlässen lauern allerdings auch viele Fallen.

Für Bewusstmachung sowie Verhinderung von Abzocke und Betrug braucht es fachkundige Information. Fast 90 Prozent aller ÖsterreicherInnen wünschen sich etwa eine einfache Orientierung zu seriösen Online-Shops, so ein Ergebnis der aktuellen Studie des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens.

Preisvergleichsportale und Gütezeichen und seriöse Bezahlmethoden
„Der Schnäppchen-Enthusiasmus führt oft dazu, dass Konsumenten Angebote nicht hinterfragen oder Online-Shops nicht genauer unter die Lupe nehmen. Das wissen auch Betrüger und werden vermehrt tätig“, sagt Karl Gladt, Leiter der Internet Ombudsstelle. „Ebenso können Lockangebote und spätere Stornierungen für Ärger sorgen. Die Internet-Ombudsstelle weist regelmäßig auf die häufigsten Gefahren hin und bietet kostenlose Beratung und Streitschlichtung“, so Gladt.

An Problemen genannt werden Lockangebote, Fake-Shops, falsche Ermäßigungen oder die Vermittlung eines Kaufdrucks. Die Ombudsstelle empfiehlt dann etwa Preisvergleichsportale wie Geizhals, die Beachtung von Gütezeichen, ein Impressum als Bestandteil des E-Shops und insbesondere auf seriöse Zahlmethoden zu achten und kein Vorinkasso zu akzeptieren.

Falsche Ermäßigungen und getrickste Rabatte und zu lange Lieferzeiten
Bei vertrauenswürdigen Zahlformen wie Kauf auf Rechnung, Kreditkarte oder PayPal kann widersprochen bzw. rückgebucht werden oder es greift zumindest ein zusätzlicher Käuferschutz. Die Internet-Ombudsstelle listet aktuell und laufend über eigene Übersichten auch Warnungen auf (watchlist-internet.at).

Weitere Fallen lauern bei den Themen falsche Ermäßigungen bzw. getrickste Rabatte, wo zuvor der Preis erhöht wurde oder bei zu langen Lieferzeiten sowie nachträglichen Storni des Händlers. Alles im Kontext zur Gültigkeit von Verträgen und Kaufrücktritten. Relevant bei all diesen Punkten ist das Widerrufsrecht, welches im Online-Handel bis zu 14 Tage nach Lieferung gilt.

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red/mich, Economy Ausgabe Webartikel, 25.11.2022