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19. April 2024

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Ambivalenz bei Firmeninsolvenzen

Ambivalenz bei Firmeninsolvenzen © Pexels.com/cottonbro

Trotz Konjunktureinbruch ist die Zahl der Insolvenzen in Österreich bisher nicht gestiegen und gegenüber Vorjahr sogar gesunken, so die aktuelle Erhebung von Creditreform. Die Experten warnen vor Auswirkungen möglicher Konkursverschleppungen.

(red/czaak) Im 1. Halbjahr 2020 verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 24 Prozent auf 2.012 Fälle (1. Hj. 2019: 2.656). „Das Insolvenzgeschehen als Seismograph der ökonomischen Entwicklung hat sich damit von der tatsächlichen Situation der österreichischen Unternehmen entkoppelt“, so der Gläubigerschutzverband Creditreform in einer Aussendung anlässlich der aktuell erhobenen Zahlen für das erste Halbjahr 2020.

Bundesregierung habe schnell und richtig reagiert
In Summe ging die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren um 26 Prozent auf 1.159 Fälle zurück. Die mangels Vermögen abgewiesenen Verfahren sanken um knapp 22 Prozent auf 853 Fälle. Insgesamt waren rund 6.300 Arbeitsplätze und 26.000 Gläubiger betroffen. Die Insolvenzverbindlichkeiten werden auf ca. 900 Mio. Euro geschätzt.
„Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Kurzarbeit und der zahlreichen Hilfspakete schnell und richtig reagiert. Durch Verlängerung und Aussetzen der Insolvenzantragspflicht sind die Firmeninsolvenzen trotz Krise stark gesunken“, unterstreicht Gerhard M. Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform.

Ausblick
Entgegen dem Trend stiegen die Insolvenzen in der Sachgütererzeugung (+ rd. 8 Prozent) und in der Branche „Kredit- und Versicherungswesen“ (+ rd. 20) an. Stark rückläufig waren die Insolvenzen hingegen bei den Unternehmensbezogenen Dienstleistungen (- rd. 35), im Handel (- rd. 30) und im Bau (- rd. 30 Prozent).

Mit der angedachten Verlängerung des Entfalls der Insolvenzantragspflicht sollen Unternehmen weiter geschützt werden, wegen Corona in die Insolvenz gehen zu müssen. Plausibel, aber laut Creditreform „ein zweischneidiges Schwert“. Unternehmen, die nach dem 1.3.2020 überschuldet waren oder sind, müssen ihre Überschuldung (auch weiterhin) nicht anzeigen. Das werde zum einen „viele Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, die schon vor der Krise in Schieflage waren und nun aber gleichsam profitieren.“

Forderungsausfälle durch versteckte Insolvenzen
Noch problematischer sei, dass „ein eigentlich insolventes Unternehmen anderen Marktteilnehmern durch Beantragung der Insolvenz nicht mehr offen kommunizieren muss, dass es überschuldet oder zahlungsunfähig ist". Der Status quo „werde verschleiert“, so die Creditreform-Experten. Es bleiben also Unternehmen länger im Markt, die „nur de jure nicht insolvenzreif sind, wohl aber de facto.“ Das sei eine akute Gefahr für deren Geschäftspartner und Lieferanten.

„Gläubiger, die kein gut funktionierendes Kreditrisikomanagement haben und bei Bonitätsprüfungen nicht alle relevanten Informationsquellen abfragen, laufen Gefahr steigende Forderungsausfälle zu erleiden. Das kann im schlimmsten Fall zu sogenannten Zweitrundeneffekten, also Anschlussinsolvenzen eigentlich gesunder Unternehmen führen“, betont der Gläubigerschutzverband Creditreform.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 24.06.2020