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28. März 2024

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Erhöhtes Risikopotential für Unternehmen durch DSGVO

Erhöhtes Risikopotential für Unternehmen durch DSGVO© CMS

Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai betrifft auch den Arbeitnehmer-Bereich, wo die meisten Betriebe noch komplett unvorbereitet sind.

Aufgrund der rasant näher rückenden neuen EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) müssen sich Unternehmen spätestens jetzt ausführlich mit der Thematik auseinandersetzen.
Was ist ganz konkret zu tun? Welche Unternehmensbereiche sind davon betroffen? Ist tatsächlich mit astronomisch hohen Strafen zu rechnen? Von der DSGVO betroffen ist auch der große Bereich des Arbeitnehmer-Datenschutzes. Experten zufolge widmen sich Betriebe primär dem Bereich Kundendaten und vernachlässigen die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, wo ebenso umfangreiche faktische und rechtliche Herausforderungen anstehen.

Experten für Arbeitsrecht
Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CMS beleuchtete kürzlich im Rahmen einer Veranstaltung zentrale Aspekte der kommenden Verordnung und widmete sich dabei insbesondere dem Thema Arbeitnehmer-Datenschutz. "Die rechtlich ohnedies notwendige transparente Verarbeitung von Mitarbeiterdaten nach der DSGVO ist auch als große Chance zu sehen. Sie führt zu einem wirksamen Schutz personenbezogener Daten und schafft parallel ein besseres Vertrauensverhältnis gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Partnern“, so Christoph Wolf, Experte für Arbeits- und Sozialrecht bei CMS in Wien.

Risikoabschätzung und Prävention
Die EU Datenschutz-Grundverordnung ist eines der Themen, mit denen sich CMS im Rahmen regelmäßiger Veranstaltungen gezielt an Unternehmen richtet. Weitere Schwerpunkte sind etwa auch die Bereiche Risikoabschätzung und Prävention und beim nächsten Termin im März folgt Non-Compliance und Unternehmenshaftung. Im Mittelpunkt steht zudem der Themenblock „Digital Economy“, hier werden relevante Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts oder ICO (Initial Coin Offering) erörtert.

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 02.03.2018