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Vom illegalen Stehen auf dem Gehsteig

Vom illegalen Stehen auf dem Gehsteig (Photos.com)Foto: Photos.com

Dass auf der Straße Verkehrsregeln einzuhalten sind, ist hoffentlich bekannt. Dass auch auf dem Gehsteig ein strenges, teils absurdes Reglement gilt, wissen aber die wenigsten. Hier ein kurzer Überblick.

Der durchschnittliche Österreicher geht pro Jahr ungefähr 210 Kilometer zu Fuß, hat der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) berechnet. Und immerhin 245.000 Österreicher marschieren demnach auch zu Fuß in die Arbeit. Abgesehen von den Straßen­überquerungen werden die Zu-Fuß-Geh-Strecken großteils auf dem Gehsteig, Gehweg, Trottoir – also dem asphaltierten, schmalen Streifen zwischen Hausfront und Straße – zurückgelegt.
Der Gehsteig ist laut Gesetz ein Verkehrsweg. Darum regelt auch dort die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Fußgänger-Verhalten. Doch da zur Begehung des Gehsteigs kein amtlicher Geher-Schein nötig ist, sind die Paragrafen zur Nutzung des Gehsteiges weitgehend unbekannt.

Wussten Sie, dass …
„… unbegründetes Stehenbleiben“ auf dem Gehsteig verboten ist, weil dadurch der Fußgängerverkehr behindert wird (§ 78 c, StVO)? Es heißt ja auch Gehweg und nicht Stehweg (Anm. der Autorin).
„… es verboten ist, blendende Gegenstände unverhüllt zu tragen“ (§78 b, StVO), weil dadurch andere Fußgänger oder gar Autofahrer geblendet werden könnten?
… Fußgänger, „wenn es die Umstände erfordern, rechts auszuweichen und links vorzugehen“ haben (§ 76 StVO)?
„Bestimmte Paragrafen in der StVO, die Fußgänger betreffen, sollten endlich auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und entstaubt werden“, meint Martin Blum, Verkehrsexperte des VCÖ. Der Gesetzgeber sollte seiner Meinung nach dem Fußgänger schon etwas mehr Hausverstand und Eigenverantwortung zutrauen. „Dem VCÖ geht es in erster Linie darum, Gehen sicherer und attraktiver zu machen. Wir fordern breitere Gehsteige und Abkürzungsmöglichkeiten für Fußgänger, die durch die autoorientierte Stadt- und Verkehrsplanung permanent zu Umwegen gezwungen werden. Wir arbeiten an Konzepten für sogenannte Begegnungszonen nach Schweizer Vorbild. Dort herrscht ein friedliches Mit- und Nebeneinander von Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern, die eigenverantwortlich – also ohne Verkehrszeichen – aufeinander Rücksicht nehmen.“ In den Begegnungszonen gelten nur drei Regeln: Erstens hat der Fußgänger immer Vorrang. Zweitens wird nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt. Drittens herrscht Tempo 20 Kilometer pro Stunde.
Nach einer mehrjährigen Testphase und Analyse der extrem niedrigen Unfallstatistik wurden die mittlerweile rund 300 Begegnungszonen in der Schweiz auch gesetzlich verankert. Zahlreiche Wohnstraßen wurden wegen der „engen“ gesetzlichen Vorschriften in liberalere Begegnungszonen umgewandelt.

Shared-Space-Zonen
Auch in Österreich gibt es bereits Pilotprojekte, um die steigende Verkehrsbelastung durch Umgestaltung des öffentlichen Raumes für alle Beteiligten erträglicher zu machen. Das steirische Gleinstätten ist die erste österreichische Gemeinde, deren Ortsdurchfahrt nach den sogenannten Shared-Space-Richtlinien umgestaltet wird.
Das Grundprinzip des Shared-Space-Konzeptes lautet: Nicht das Auto, der Mensch soll ins Zentrum des Verkehrsgeschehens gerückt werden. Straßen, Wege und Plätze werden zum Lebensraum, der von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt und verantwortungsbewusst geteilt wird. Dieser Lebensraum soll so eingerichtet und gestaltet werden, dass er zu einem Ort der Begegnung, der Kommunikation und des sozialen Umgangs wird. Ampeln, Verkehrsschilder oder Zebrastreifen wird es in der Gleinstättner Shared-Space-Zone nicht geben. Soziale Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme ersetzen dort in Zukunft restriktive Verkehrsregeln.
Die Umgestaltung der Durchzugsstraße wird das Tempo der Fahrzeuge drosseln, den Straßenverlauf seitlich öffnen und eine räumliche Erweiterung und Integation in den Ortsraum bewirken. Im Frühsommer 2010 soll der neu gestaltete Verkehrsraum eröffnet werden, so die Auskunft aus dem Büro der steirischen Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder.
Für die Nutzung eines Verkehrsweges als Lebensraum setzen sich auch die sogenannten „Gehsteig-Guerrilleros“ ein. „Legalise it – erobert den Gehsteig“ lautet die Devise der überparteilichen Interessengemeinschaft, die den Gehsteig als urbanen Freiraum für Erholung und Kommunikation sieht und auch als solchen benutzt.
Begonnen hat alles im Sommer 2007, als ein paar Architekturstudenten vor ihrem Gassenlokal im 4. Wiener Gemeindebezirk aufgrund des schönen Wetters ihr Frühstück im Freien einnehmen wollten. Flugs waren ein Tischchen und ein paar Sessel aufgestellt, und ein Teil des Gehsteigs wurde zum Kaffeetratscheck umfunktioniert. Passanten und Bezirkspolitiker reagierten durchaus positiv, das Gehsteigfrühstück wurde zur Dauereinrichtung.
Doch nicht für lange, denn ein ängstlicher Mieter, dem die kaffeetrinkenden subversiven Elemente nicht ganz geheuer waren, drohte mit einer Anzeige. „Da wir den eroberten Gehsteig und unser Bürolokal nicht verlieren wollten, haben wir uns für den legalen Weg durch den Dschungel der Bürokratie entschieden und einen Gebrauchsantrag bei der MA 46 gestellt“, erzählt Renée Ziegler, der Gründer der Gehsteig-Guerrilleros, die mittlerweile zu einer gro­ßen Community herangewachsen sind und in Facebook mehr als 1500 Mitglieder zählen. „Sechs verschiedene Parteien, darunter auch die Polizei und das Marktamt, kamen zur Anhörung. Lokalaugenscheine und Begehungen wurden durchgeführt – und das alles wegen eines nicht-kommerziellen Kaffeeplausches auf dem Gehsteig“, erzählt Ziegler schmunzelnd im Nachhinein.

Angemeldete Guerrilleros
Das Genehmigungsverfahren wurde positiv beschieden, der Platz für geeignet befunden, da die vorgeschriebenen zwei Meter Gehsteig, die für Fußgänger und Kinderwagen frei bleiben müssen, eingehalten werden. Die Guerrilleros dürfen jetzt also ganz legal einen drei Meter langen und 50 cm breiten Streifen auf dem Gehsteig (da passt gerade ein Sessel an jeder Tischbreite hin) nutzen. Allerdings nur von März bis November, und eine Gebrauchsabgabe von 150 Euro (für zwei Saisonen) muss berappt werden.
„Durch die Anmeldung ist unsere Aktion zwar nicht mehr gar so revolutionär, aber wir wollen weiterhin ein Bewusstsein schaffen, dass der Gehsteig als Teil des öffentlichen Raumes gesehen wird, auf dem man unbegründet stehen bleiben kann und gebührenfrei nicht-kommerziell sitzen darf“, so das Ziel der Gehsteig-Revoluzzer. In Deutschland heißt der Gehsteig übrigens Bürgersteig – eine Bezeichnung, die mehr Bewegungsfreiheit zulässt als hierzulande.


Astrid Kasparek, Economy Printausgabe 77-09-2009, 23.10.2009 Artikel mailen
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Vom illegalen Stehen auf dem Gehsteig

Die lösung für eine optischfreie stadt, wo bis zu-70% der strassen nur den fuß und radfahrern gehören
und nur der autozubringerverkehr erlaubt
Konzept für einen optischen autofreien 15.Bezirk
Diplomarbeit über den 15.Bezirk von DI Johannes Gruber
http://www.ub.tuwien.ac.at/dipl/2009/AC05040220.pdf

Vom illegalen Stehen auf dem Gehsteig

Da kann ich mich nur anschließen!
In einer der letzten Ausgaben des vcö magazins sprach Martin Blum davon, dass er den optisch autofreie Stadtteil Vauban in Freiburg als Vorbild hat. Dort können Kinder sicher auf den Straßen spielen. Er "träumte" von Stadtvierteln mit Wohnstraßen, in denen der Zustellverkehr erlaubt ist und, in denen er mitten auf der Straße einkaufen gehen könne. Autos sind am Rande des "Bezirks" untergebracht. Große Straßen sind Boulevards. Shared Space ist ein Kompromiss aus der Brille des Autofahrers! Das Auto nimmt 60 bis 80% der Straße ein, obwohl dies z.B. am Wiener ModalSplit nur 33% ausmacht. In Wien haben 60% der Bevölkerung kein Auto. Der Vorrang muss eindeutig bei autofreien Siedlungen (z.B. Vauban) liegen sowie bei der Bevorzugung der Öffis, der Radfahrer und Fußgänger zulasten des MIVs.

Die Gehsteig-Rege´lung

Also Danke, dass economy austria sich auch um das alltägliche Leben kümmert; um die Fragen, welchen wir jeden Tag gegenüber stehen.

nach rund 30 Jahren ist es an der Zeit, dass wir uns entscheiden, was wir wollen. Autofreundliche Städte oder Menschenfreundliche Städte. Die öffentliche Fläche steht nur ein einziges Mal zur Verfügung.

So sind die Regeln auf dem Gehsteig abzuändern/bzw. gleich ganz ausszuschalten.
Ebenso ergeht es den Regeln für den Radverkehr. So würde die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht eine entspanntere Atmosphäre schaffen, da die gesamtgeschwindigkeit vor allem in den Siedlungsgebieten sinkt und jeder Verkehrsteilnehmer aufmerksamer ist.

Ziel muss es sein, die Oberfläche frei von abgestelltem, privatem Eigentum zu machen. Daher den Öffentlichen Raum wieder (wie vor 100 Jahren) dem Menschen zugänglich machen.

So müssen Sammelgaragen geschaffen werden und Autos von der Oberfläche entfernt werden.

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