Internes
Forschungsförderungsgesellschaft
Eigentümer der neuen Forschungsförderungsgesellschaft ist der Bund.
FFG-BEREICH "FORSCHUNGSFÖRDERUNG WIRTSCHAFT
Was wird gefördert?
* Der Förderungswerber muss im Zuge der Antragstellung das Forschungsvorhaben im Antragsformular genau beschreiben. Einreichbar sind nur ausgearbeitete Projekte.
* Das Vorhaben muss in einem Antrag genau dargestellt werden.
* Durch die Förderung soll der Bewerber in die Lage versetzt werden, seine Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.
* Das Projekt selbst darf nicht bloß eine "Idee" sein, sondern muss ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen.
* Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, d.h. es darf nicht bloß vorhandene Produkte oder Verfahren nachahmen oder unwesentlich (z.B. durch reine "Kosmetik") verbessern.
* Die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten/Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
* Die Projektgröße muß in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit des Einreichers stehen.
* Auch volkswirtschaftlich - und gesellschaftlich relevante Kriterien werden bewertet.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt beim FFG-Bereich "Forschungsförderung Wirtschaft" sind:
* Betriebe der gewerblichen Wirtschaft,
* Gemeinschaftsforschungsinstitute,
* andere wissenschaftliche Institute bzw. deren Rechtsträger,
* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,
* Einzelforscher und Arbeitsgemeinschaften.
Auch Firmen in Gründung können einreichen, die Förderung wird bei Nachweis der erfolgten Gründung wirksam.
Bewertungskriterien
Bei jedem zur Förderung vorgelegten Projekt werden im Rahmen der Sekretariatsprüfung verschiedene Aspekte, die für eine Förderung maßgeblich sind, untersucht. Die untersuchten Kriterien betreffen technische und wirtschaftliche Aspekte. Die beiden Hauptkriterien in technischer Hinsicht sind der Innovationsgehalt (Technologische Neuheit) und der Technische Schwierigkeitsgrad (technologisches Entwicklungsrisiko) des geplanten Projektes. In wirtschaftlicher Hinsicht liegt das Hauptaugenmerk auf der Verwertungsmöglichkeit der Entwicklung für den Antragsteller und in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die eingereichten Projekte werden auf Basis dieser allgemeinen Kriterien nach einem detaillierten Punktesystem beurteilt.
Förderhöhe
Im Allgemeinen werden 50 % der genehmigten Gesamtkosten eines positiv begutachteten Projektes durch einen Mix aus Zuschüssen, Darlehen vom FFG-Bereich "Forschungsförderung Wirtschaft", Kreditkostenzuschüssen und Haftungsübernahmen finanziert. Das Darlehen vom FFG-Bereich "Forschungsförderung Wirtschaft" ist derzeit mit 2 % verzinst. Die Zinsen sind während der Laufzeit halbjährlich zu begleichen. Das Darlehen selbst ist 2 - 3 Jahre nach Ende des Projektes zurückzuzahlen.
Beispiel einer Projektfinanzierung:
50% Fremd- oder Eigenmittel
20% Zuschuss
30% Darlehen
Das ergibt einen Förderbarwert von rund 22,4 %.
Der Förderbarwert wird im Förderungsübereinkommen mitgeteilt. Sollte ein Spielraum zu den Förderobergrenzen der EU (für Klein- und Mittelbetriebe 35%) gegeben sein, so kann in einigen Bundesländern eine zusätzliche Landesförderung genützt werden.