Dossier
zur Startseite "Dossier"Vandalismus und etablierte Kunst
Foto: epaLängst verfügen Graffiti und Streetart über die nötige Anerkennung, um auch von der österreichischen Bevölkerung als etablierte Kunstrichtung und nicht als Akt des Vandalismus wahrgenommen zu werden. Den Sprung in Museen, Magazine, wissenschaftliche Archive und ins World Wide Web hat der einstige „Kunstaufreger“ auch schon längst geschafft. Graffiti, aus dem Italienischen „il Graffito“ für „das Gekratzte“, bedeutet „in Wände eingeritzte Inschriften“.
Dass Graffiti keine Erfindung unserer Zeit sind, beweisen Funde in der antiken römischen Stadt Pompeji. Bei Ausgrabungen stießen Forscher auf Wandparolen und -bilder – Werbeslogans einerseits, andererseits aber auch Sprüche und Kommentare nicht-kommerzieller Art. Also durchaus keine Erfindung neuerer Zeit. Es war lediglich die moderne Graffiti-Tradition, die erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstand. Und sich zu dem entwickelte, was wir heute unter Graffiti verstehen.
Kunst, nicht Nervenkitzel
Ursprünglich waren die „Pieces“, wie die Sprühereien genannt werden, geheime Nachrichten von Gang- und Cliquenmitgliedern, die so verziert waren, dass nur jeweils sie wussten, was damit gemeint war. Heute haben sich Graffiti zu einer Kunstform mit einer eigenen Fachterminologie entwickelt. Die meisten Sprayer, so hat eine Untersuchung der Universität Potsdam ergeben, sprühen übrigens nicht wegen des Nervenkitzels, den sie sich durch solche illegalen Aktionen verschaffen wollen. Ausschlaggebend sind für sie eher Aspekte wie Kreativität, Gruppengefühl oder Ruhm und Wettkampf mit anderen Sprühern.
Zurück nach Wien. Zwei Jugendliche stehen am Wiener Donaukanal, jeder bewaffnet mit einer Spraydose, im Gepäck noch weitere. Es ist heiß, es ist Sommer, sie lassen sich Zeit, und sie haben alle Zeit der Welt, denn an diesem Ort ist Sprayen legal. Hier befindet sich eine von mittlerweile sieben legalen „Wiener Wänden“, die es Graffiti-Künstlern erlauben, ohne Polizei im Nacken ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Seit mehr als zehn Jahren stellt die Stadt den Jugendlichen Flächen zur Ausübung ihrer Kunst zur Verfügung. Seit zwei Jahren existiert das Projekt „Wiener Wand“. Die mit einer Taube gekennzeichneten Wände sollen den „Dialog zwischen den Writern und der Öffentlichkeit“ fördern, betont Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ), der sich fachkundig zur Bedeutung dieser Kunstform auf der Homepage des Projekts äußert.
Ständig befinden sich weitere Wände in Planung. Was sich auf den ersten Blick jedoch leicht anhören mag, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gar nicht so einfach, wissen auch die Mitarbeiter von „Netbridge“, jener Servicestelle für außerschulische Jugendarbeit, der die Verwaltung der Wände obliegt, zu berichten.
Wien ist nicht nur anders bei der Freigabe von legalen Wänden, sondern verfügt ebenso über die umfangreichste Dokumentation von Bildmaterial in Form des seit Ende der 1970er Jahre bestehenden Wiener Graffiti- und Streetart-Archivs, das heute in der Form des Instituts für Graffiti-Forschung weiterlebt. Hier befinden sich rund 40.000 Bilder zu allen Bereichen und Aspekten von Graffiti und Streetart. Denn unter Graffiti versteht man keineswegs nur jene bunten und großflächigen Schriftzüge. Das Spektrum reicht von historischen Graffiti und Dipinti (illustrierten Inschriften) über „Walls of Fame“ bis hin zu Graffiti zur deutschen Wiedervereinigung, zu Liebe, Sexualität oder diversen Unmutsäußerungen auf öffentlichen Straßen oder Toilettenanlagen.
Doch neben der Kunst bleibt noch immer der Vandalismus, den die Polizei auf der ganzen Welt oft strategisch bekämpft. Auf der Jagd nach den illegalen Sprühern geht die Polizei systematisch vor. Viele Graffiti-Künstler verwenden immer dieselben Figuren oder Buchstabenkombinationen – sie hinterlassen also eindeutige Hinweise ihrer Urheberschaft. So lassen sich verschiedene Graffiti häufig einem Sprayer oder einer Gruppe zuordnen.
Problem Sachbeschädigung
Wo liegt die Grenze zwischen Kunstwerk und sinnloser Sachbeschädigung? Die Antwort fällt nicht leicht. Meistens kommt es dabei auf den Blickwinkel an. Für die Eigentümer der bemalten Imobilie, die gegen deren Willen „verschönert“ wurde, ist der Fall meist klar: Sachbeschädigung. Denn auf den Kosten der Graffiti-Beseitigung bleiben sie so lange sitzen, bis der verantworliche Sprayer gefasst wird. Für den Fahrgast in der U- oder S-Bahn können die oft fantasievoll gestalteten Schriftzüge und Figuren eine willkommene Abwechslung zwischen den grauen Häuserwänden und den trostlos hässlichen Bahnanlagen bieten, die auf der Fahrt in den Alltag am Fenster vorbeiziehen.
Strafrechtlich gesehen werden Graffiti – unbefugtes Bemalen von Wänden, Fensterscheiben, Zügen und anderen Objekten – als Sachbeschädigung eingestuft. Auch sind sie so manchem als Schmierereien ein Dorn im Auge, ganz besonders die kurzen „Tags“ (Unterschriftskürzel). Wer beim illegalen Sprühen, Taggen oder Zerkratzen von Scheiben erwischt wird, muss damit rechnen, zu Schadenersatz verurteilt zu werden.
Letztendlich wird es über Graffiti immer geteilte Meinungen geben. Die Gesellschaft wird wohl weiterhin mit dem Phänomen leben müssen, da man Dosen nicht verbieten und von Sprayern nicht forden kann, dass sie die Kunst, für die sie leben, von einem auf den anderen Tag aufgeben.
Ihre Meinung: